Die Verordnung über das Kantons- und Gemeindebürgerrecht (Kantonale Bürgerrechtsverordnung, KBüV) schreibt vor, dass einbürgerungswillige Personen einen Einbürgerungstest abzulegen und ein gewisses Sprachniveau in der Landessprache nachzuweisen haben.
Einbürgerungskurs und Einbürgerungstest
Im Einbürgerungstest sind Fragen zu den Gebieten Geschichte, Geografie, Kultur, Staatskunde, politische Rechten und Pflichten sowie Sozialversicherungen zu beantworten. Die 48 Fragen, können im Multiple Choice- oder im Zuordnungsverfahren beantwortet werden. Das erfolgreiche Bestehen wird mit einem Attest bestätigt.
Das Bestehen des Tests (Minimalanforderung: 60 % richtige Antworten) ist neben dem Nachweis des Sprachstands (Sprachstandanalyse schriftlich A2 und mündlich B1) eine Voraussetzung, dass die Einbürgerungsgemeinde auf ein Einbürgerungsgesuch überhaupt eintritt.
Wir bieten neben den Tests auf die Prüfung vorbereitende Einbürgerungskurse an. Zum Selbststudium eignen sich die Publikationen «Die Schweiz verstehen» und «Der Bund – kurz erklärt».
Testen Sie Ihr Wissen mit den veröffentlichten Tests! (Siehe Download unten).
Vom Einbürgerungstest befreit sind
– Kinder, die zum Zeitpunkt der Gesuchseinreichung unter 16 Jahre alt sind
– Personen, die während mindestens fünf Jahren die obligatorische Schule nach schweizerischem Lehrplan besucht haben
– Personen, die eine Ausbildung auf Sekundarstufe II nach schweizerischem Lehrplan oder Tertiärstufe in der Schweiz abgeschlossen haben.
Informieren Sie sich in Ihrer Wohngemeinde.
Informationsbroschüre zum Einbürgerungsverfahren
Durchführungstermine 2022/23 (Infoblatt)
Zum Kurs- und Prüfungsangebot
Download Einbürgerungstest mit Lösungen:
- Einbürgerungstest – Übungsserie 24/2021
- Einbürgerungstest – Lösungen zu Übungsserie 24/2021
- Einbürgerungstest – Übungsserie 25/2021
- Einbürgerungstest – Lösungen zu Übungsserie25/2021
Nachweis des Sprachstandes
Ausländerinnen und Ausländer, die bei der Wohngemeinde eine Aufenthalts- oder Niederlassungsbewilligung beantragen, haben gemäss Ausländer- und Integrationsgesetz (AIG) ihre mündlichen und schriftlichen Sprachkompetenzen der am Wohnort gesprochenen Sprache nachzuweisen.
Mit der anerkannten bzi-Sprachstandanalyse können die geprüften Deutschkenntnisse im erreichten Niveau – A1, A2 oder B1 nach GER – attestiert werden. Dieses Attest dient ebenfalls für das Einbürgerungsverfahren. Die bzi-Sprachstandanalyse ist von fide und dem Staatssekretariat für Migration (SEM) anerkannt.
Durchführungstermine 2022/23 (Infoblatt)
Anmeldung zur Prüfung
Downloads Sprachstandanalyse zum Üben und Vorbereiten:
- Sprachstandanalyse – Übungsserie mündlich
- Zusatzblatt mündlich – Bilder
- Zusatzblatt mündlich – Hörverstehen
Hörverstehen (Audio):
- Fünf kurze Texte – mündlich A2
- Eine Schweizer Stadt – mündlich A2
- Dialog zwischen Kollegen – mündlich B1
- Anrufbeantworter – mündlich B1